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Sieben Fragen, die jeder stellen sollte, bevor ein KI-Tool für Marketing oder HR im Einsatz ist. Wer ausweicht, verkauft Buzzwords — keine Lösungen.
Wer ein KI-Tool für Marketing oder HR evaluiert, bekommt meistens dasselbe: glatte Demos, beeindruckende Dashboards, beruhigende Formulierungen. „DSGVO-konform“ steht irgendwo im Kleingedruckten. „KI-VO-ready“ klingt nach Zukunft.
Aber die entscheidenden Fragen werden selten gestellt. Dabei wären sie einfach.
Welche Daten analysiert das Tool konkret — und welche nicht? Kann ich einzelne Quellen abschalten, etwa Posts, Kommentare oder Netzwerkdaten? Ist Profiling technisch blockiert, solange keine Einwilligung vorliegt?
Red Flag: „Das regelt das Modell automatisch.“
Was versteht das Tool unter einem „Profil“? Findet Profiling nur nach expliziter Zustimmung statt? Und kann diese Zustimmung widerrufen werden — inklusive vollständiger Datenlöschung?
Red Flag: „Eine Reaktion gilt als Zustimmung.“
Wo ist menschliche Freigabe verpflichtend — nicht optional? Gibt es Approval Gates vor dem Erstkontakt, vor Rankings, vor Ablehnungen? Existiert ein Kill Switch?
Red Flag: „Human-in-the-loop ist optional.“
Ist erkennbar, dass KI beteiligt ist? Kann ich erklären, warum genau diese Person angesprochen wurde — nicht nur mit einem Score, sondern mit lesbaren Kriterien?
Red Flag: „Black Box — aber compliant.“
Gibt es ein unveränderliches Log? Werden aktive Kriterien, Automatisierungsgrad und Modellversionen dokumentiert? Sind diese Logs exportierbar?
Red Flag: „Wir loggen nur Systemfehler.“
Gibt es ein klares Rollen- und Rechtemodell? Ist geregelt, wer entscheidet, wer stoppen kann, wer haftet? Ist die Nutzung von Freigabe und Kontrolle organisatorisch getrennt?
Red Flag: „Der Admin regelt das alles.“
In welche Risikoklasse fällt der konkrete Use Case — Marketing oder HR/Recruiting? Sind beide Bereiche technisch getrennt? Ist Human Oversight by Design umgesetzt, nicht nur versprochen?
Red Flag: „Die KI-VO betrifft uns nicht.“
Wer diese Fragen überspringt, überspringt keine Bürokratie. Er überspringt Verantwortung.
Die möglichen Folgen sind real: Beschwerden einzelner Betroffener reichen als Auslöser. Datenschutzbehörden können prüfen, einzelne Funktionen abschalten lassen oder Bußgelder verhängen. Die KI-VO ermöglicht Einsatzverbote. Und Reputationsschäden skalieren schneller als jede KI.
Der Anbieter haftet für das Tool. Der Anwender haftet für den Einsatz. Das ist keine Drohung — das ist die Ausgangslage.